Bemerkungen
ZULÄSSIG:
Unvollständig entwickelte Pointfarbe und Maske bei Kitten und Jungtieren bis 12 Monate. Leichte Tabby-Zeichnung am Körper bei Tabby Point Katzen, solange ein guter Kontrast zu den Points besteht. Dunklere Körperschattierung bei älteren Katzen solange noch ein deutlicher Kontrast zwischen Körperfarbe und Points besteht. Katerbacken bei Katern.
ABZÜGE:
Wirklich runde Augen.
Ausgeprägte orientalische Augen.
Stumpfe oder spitze Schnauze.
Schmaler Oberkopf, kleine Ohren, sehr grosse Ohren, zu tiefliegende Ohren (mehr seitlich als oben liegend).
Kompakter Körper oder ausgeprägt röhrenförmiger Körper.
Peitschenschwanz.
Ein Übermass an Unterwolle (Plüschfell).
Geisterstreifen bei non-Agouti Katzen.
EINBEHALT DES ZERTIFIKATS (v1 ohne Titel)
Römisches Profil. Ausgeprägter Stopp. Ausgeprägte konvex gewölbte Stirn. Deutliche Ohrpüschel. Flaumiges Fell mit dichter Unterwolle ("Teddybär"-Fell). Fettleibigkeit. Weisses Medaillon oder weisse Flecken (buttons); weisse Zehen und Pfoten (einschliesslich Fussballen); weisse Stellen in den Points. Andere Augenfarbe als blau.
DISQUALIFIKATION:
Sichtbarer Schwanzdefekt. Schielen. Hervorstehendes Sternum.
Das Temperament darf nicht herausfordernd sein; jegliches Zeichen einer deutlichen Herausforderung führt zur Disqualifikation.
Die Katze darf sich ängstlich zeigen, darf versuchen zu fliehen oder sich allgemein laut beschweren, aber sie darf keine Anstalten machen anzugreifen.
In Übereinstimmung mit dem Ausstellungsreglement, ARTIKEL SECHZEHN, führen folgende Dinge zwingend zur Disqualifikation:
eine Katze, die beisst (216.9), eine Katze die Anzeichen für eine Täuschungsabsicht zeigt (216.10), erwachsene, männliche Tiere, bei denen nicht beide Hoden abgestiegen sind (216:11),
Katzen bei denen der ganze oder Teile des Schwanzes fehlen, sofern nicht ein vom Zuchtausschuss legitimierter Standard vorliegt (216.12.1),
Katzen mit mehr als je fünf Zehen an den Vorderpfoten und je vier Zehen an den Hinterpfoten, sofern dies nicht beweisbar die Folge einer Verletzung ist oder ein vom Zuchtausschuss legitimierter Standard vorliegt (216.12.2),
sichtbare oder unsichtbare Schwanzfehler, falls der vom Zuchtausschuss legitimierte Standard eine Disqualifikation vorsieht (216:12.4), Schielen, falls der vom Zuchtausschuss legitimierte Standard eine Disqualifikation vorsieht (216.12.5),
vollständige Blindheit (216:12.6), ausgeprägte Kleinwüchsigkeit, welche nicht im Einklang mit der Rasse steht (216.12.9), und Depression des Sternums oder ungewöhnlich kleiner Umfang des Brustkorbes (216.12.11.1).
Siehe Showreglement, ARTIKEL SECHZEHN für eine umfassende Regelung der Abzüge und Disqualifikationen.
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